Mit der am 01. Januar in Kraft getretenen EU-Verordnung 2023/2045 “ReFuel EU Aviation” wird die Verfügbarkeit und Nutzung von nachhaltigem Flugkraftstoff (SAF) europaweit erstmals festgelegt.
Ziel der Verordnung ist es, faire Marktbedingungen für die Einführung von SAF sicherzustellen sowie die Entwicklung von SAF zu beschleunigen. So muss jeder betroffene Flughafen, sogenannte “Union Airports“, künftig seinen Kunden SAF zur Verfügung stellen. Unter “Union Airport” sind Flughäfen gemeint, die jährlich mehr als 800.000 Passagiere bzw. 100.000 t Fracht haben. Ausnahmen gibt es für Flughäfen in besonders abgelegenen Regionen. Die Verordnung nimmt somit primär die Großluftfahrt in Verpflichtung.
Dass der aktuelle Entwicklungsstand den geforderten Bedingungen bei weitem noch nicht entspricht, wird jedoch anerkannt. Der Vorteil von SAF ist, dass dieser als Drop-In Lösung in die bestehende Tankinfrastruktur mit akzeptablem Aufwand integriert werden kann. So mögen zwar die Flughäfen technisch bereit sein um SAF anbieten zu können, jedoch muss der Treibstoff erst produziert und zum Flughafen gebracht werden. Doch die Produktion stellt derzeit noch eine große Herausforderung dar. Es muss noch einiges an Forschung und Entwicklung geleistet werden, bis SAF wirtschaftlich und an jedem Flughafen verfügbar sein wird. Umso unverständlicher ist das Stoppen nahezu sämtlicher Förderung von SAF-Projekten in Deutschland durch die Bundesregierung. Insbesondere, da in der Verordnung Mitgliedsstaaten noch zur Unterstützung ermutigt werden.
Die Verordnung zielt auch nicht nur auf die Infrastrukturbetreiber, sondern auch die Infrastrukturnutzer werden miteinbezogen. Betroffen sind dabei die kommerziellen Flugbetriebe mit mehr als 500 kommerziellen Passagierflügen bzw. 52 Frachtflügen. Das Miteinbeziehen der Flugbetriebe ist auch auf jeden Fall sinnvoll; ein Teil der Verordnung sollte jedoch aus flugbetrieblicher Sicht nochmals überdacht werden.
So sollen Flugbetriebe kein Tankering mehr betreiben, d.h., keinen zusätzlichen Treibstoff außerhalb der für den Flug sowie aus Sicherheitsgründen benötigten Menge mitnehmen. Zusätzlich soll 90% der für einen Flug benötigten Menge an Treibstoff am Startflughafen getankt werden. So muss beispielsweise für einen Flug von Friedrichshafen nach Toulouse und wieder zurück, 90% des Treibstoffs für den Hinweg in Friedrichshafen und 90% des Treibstoffs für den Rückweg in Toulouse getankt werden. Ausnahmen gibt es für besondere operative Gründe wie die Verfügbarkeit von Treibstoff oder unangemessen lange Turnaround-Zeiten. Jährlich müssen die Flugbetriebe ihre getankten Mengen an betroffenen Flughäfen melden um nachzuweisen, dass nicht getankert wurde.
Neben den Flughäfen und Flugbetrieben werden auch die Treibstofflieferanten mitverpflichtet. Sie müssen kostenlos die Nachweise für die Anrechenbarkeit des SAFs zur Verfügung stellen. Damit kann ein Flugbetrieb für das Tanken eine Emissionsminderungsgutschrift erhalten und sich diese im Rahmen des Emissionshandels beispielsweise des EU-ETS oder CORSIA anrechnen lassen. Der höhere Preis von SAF kann somit mit den Einsparungen durch geringere CO2-Abgaben relativiert werden.
Gerade am Anfang wird es kaum möglich sein, überall SAF zur Verfügung zu stellen. Die Verfügbarkeit von SAF soll immerhin schon 2025 beginnen. Um dennoch die Vorgaben der Verordnung zu erfüllen, wird ein Book-and-Claim-System in Aussicht gestellt. Damit kann durch einem erhöhten Anteil von SAF an einem Flughafen ein anderer mit geringerem bzw. keinem Anteil kompensiert werden. Ein solches System wünschen wir uns schon länger. Es ist ein gutes Zeichen, dass dies europaweit angedacht wird. Wenn das physische Tanken von der Anrechenbarkeit entkoppelt wird, kann SAF deutlich einfacher an mehr Orten virtuell zur Verfügung gestellt werden.
Während die dezentrale Luftfahrt derzeit zu großen Teilen noch nicht in den Geltungsbereich von ReFuel Europe fällt, ist die Richtlinie dennoch eine Chance, die Entwicklung zur Nachhaltigkeit der Branche unter Beweis zu stellen.
Bereits in der Verordnung wird auf die Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme hingewiesen, sowohl für Flughäfen als auch für Flugbetriebe. Bei freiwilliger Teilnahme erfolgt eine Gleichbehandlung zu einem verpflichteten Teilnehmer.
Wie zahlreiche Projekte unserer Mitglieder zeigen, brauchen wir keine strenge verpflichtende Verordnung, um nachhaltig zu werden. Der Wille kommt von innen. Ob wir verpflichtet werden oder nicht, die dezentrale Luftfahrt wird nachhaltig. ReFuel EU Aviation gibt uns somit erneut die Gelegenheit, dies zu beweisen.
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