IDRF hofft auf schnelle nationale Umsetzung
Mit großer Erleichterung hat die Interessengemeinschaft der regionalen Flugplätze e.V. (IDRF) auf den Beschluss der Europäischen Kommission reagiert, die einer finanziellen Unterstützung deutscher Flugplätze zugestimmt hat. Nun hofft man auf eine schnelle Umsetzung der nationalen Gremien
Bereits im August letzten Jahres hatte die Kommission eine vom deutschen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorlegte „Bundesrahmenregelung Beihilfen für Flugplätze“ gebilligt. Demnach können Zuschüsse für die im Zeitraum von 4. März bis Ende Juni 2020 durch die Corona-Pandemie verursachten Schäden gewährt werden. Nach mehrfacher Anpassung des befristeten Sonderrahmens der EU erteilte nun die Kommission den daran angepassten Bundes-Regelungen ihre Zustimmung. „Dies ist ein wichtiger Schritt, der den Flughäfen und Flugplätzen das Überleben sichern soll“, begrüßt IDRF-Vorsitzender Dr. Klaus-Jürgen Schwahn in einer ersten Stellungnahme diesen Beschluss. „Dem müssen nun aber nationale Taten folgen.“ Man hoffe, dass die Bundesländer jetzt auch den kleineren Flugplätzen und Flughäfen Billigkeitsleistungen zukommen lassen und nicht nur Hilfsprogramme für die 15 größeren Airports des Landes auflegen. „Gerade die dezentralen Flugplätze haben in den letzten Monaten bewiesen, welch wichtigen Beitrag sie zur Sicherung der Versorgung leisten“, ergänzt Thomas Mayer, Geschäftsführer der Interessengemeinschaft der regionalen Flugplätze e.V. (IDRF). Baden-Württemberg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt hätten bereits entsprechende Programme beschlossen.
Die geänderte Fassung der Bundesrahmenregelung sieht unter anderem vor, dass Beihilfen bis zum Jahresende 2021 gewährt werden können. Die Höchstbeiträge bei Kleinbeihilfen wurden auf 1,8 Mio. Euro, bei der Fixkostenhilfe auf zehn Mio. Euro erhöht. Weitere Finanzhilfen wie Darlehen und Bürgschaften sind möglich.